Der Weg zum Rehasport

im Sportpark Friedelsheim


Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt. Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzl. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser in unserer Trainingsstätte.

In 4 Schritten zum Rehasport

  1. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen Rehasport verordnet, bitten Sie ihn, das Formular 56 (Rehasportverordnung) auszufüllen.
  2. Die ausgefüllte Verordnung über Rehasport bei der Krankenkasse einreichen und Kostenübernahme abwarten.
  3. Terminvereinbarung, wenn Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.
  4. Teilnahme am Rehasport.

* Bitte informieren Sie sich, ob für Ihre Krankenkasse eine zusätzliche Genehmigung entfällt.